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Die Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer und Schüler am Arbeitsplatz/in der Schule und auf dem Weg dorthin. Unter den Bedingungen, dass der Unfall

  • plötzlich,
  • von außen und
  • unfreiwillig eintritt
  • und eine gesundheitliche Beeinträchtigung hervorruft,

wird die Basisversorgung durch die Sozialversicherung übernommen. Passiert der Unfall jedoch in der Freizeit, sind Schäden nicht abgedeckt. Ebenso haftet die Versicherung nicht bei Hausfrauen, Pensionisten und Kindern, die das Schul- bzw. Kindergartenalter noch nicht erreicht haben.

Unfälle in der Freizeit

Jahr für Jahr verunfallen ca. 830.000 Personen (rund ein Zehntel der Gesamtbevölkerung) in der Freizeit. Fast 9.000 Personen leiden dauerhaft an den Folgen des Unfalles. Diese Unfälle, die eine Invalidität nach sich ziehen, passieren vor allem zu Hause und bei der Ausübung eines Sportes. Auch vermeintlich ungefährliche Sportarten, wie Schwimmen oder Radfahren, bergen ein nicht gerade geringes Risiko in sich.

Da die gesetzliche Versicherung nur Basisleistungen übernimmt, kann Sie das 2-Säulen-Modell umfassend absichern.

2-Säulen-Modell

Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung

  • bei Unfällen am Arbeitsplatz oder Arbeitsweg
  • allfällige Erstbetreuung (schließt z.B. eine Hubschrauberbergung aus)

Mit einer privaten Unfallversicherung kann die Basisversorgung optimal ergänzt werden:

  • bei Sport-Unfällen und Unfällen in der Freizeit
  • Hubschrauberbergung
  • Schlaganfall, Herzinfarkt (wenn nicht durch einen Unfall ausgelöst)
  • Zeckenbiss
  • Behandlung in einer Druckkammer bei Tauchunfällen
  • Zahnersatz etc.

»Eine private Unfallversicherung ist durchaus sinnvoll, da mehr als 2/3 der Unfälle nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden.«

Thomas Eisenmenger, AK Konsumentenschützer