Deckungs- und Anzahlungssumme
Deckungssumme
Im Zusammenhang mit den Leistungen steht auch die Höhe der Deckungssumme. Die Deckungssumme einer privaten Unfallversicherung stellt jenen Maximalbetrag dar, bis zu welchem ein Schaden infolge eines Unfalls ausgezahlt wird.
Der Versicherungsnehmer sollte dabei besonders auf die Bereiche Invalidität und Berufsunfähigkeit achten. Während es sich beispielsweise bei Krankentransporten oder Aufenthalten in Krankenhäusern um (relativ) kurzfristige Ereignisse handelt, kann im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit sowohl der gewohnte Lebensstandard als auch die gesamte Existenz bedroht sein. So sollte die Deckungssumme einer privaten Unfallversicherung dazu in der Lage sein, das Einkommen zu ersetzen. Als Faustregel, anhand Alter und Jahreseinkommen (brutto), gilt: Im Alter von dreißig Jahren sollte die Deckungssumme den sechsfachen Betrag des Jahreseinkommens betragen, mit vierzig das Fünffache und mit fünfzig das Vierfache.
Diese Rechnungen sind insbesondere dann anzustellen, wenn der Versicherungsnehmer nicht über ausreichende finanzielle Mittel oder andere Vermögenswerte verfügt, sondern er im Ernstfall auf die Zahlungen aus der privaten Unfallversicherung angewiesen wäre. Auch die Versorgung der Angehörigen muss bei der Höhe Deckungssumme berücksichtigt werden. Diese schließt die genannte Faustregel mit ein. Auch die Frage, ob es sich beim Versicherten um den Alleinverdiener handelt, beeinflusst die optimale Höhe der Deckung.
Ebenso berücksichtigt werden muss, dass sich der Lebensstandard der meisten Österreicher im Laufe der Jahre erhöht. Da es sich bei einer privaten Unfallversicherung um ein Versicherungsprodukt mit einer langen Laufzeit handelt, muss dieser Aspekt ebenfalls berücksichtigt werden.
Auszahlungssumme
Linearer Tarif oder Progressionsmodell
Heute werden private Unfallversicherungen meist in zwei Varianten angeboten. Der Unterschied liegt in der Tarifgestaltung, die einerseits als linearer Tarif und andererseits als progressiver Tarif zur Auswahl steht.
Es wird dabei auf die finanzielle Auszahlungsmodalität bei Invalidität eingegangen.
Beispiel für die lineare Variante: Wer nach einem Freizeitunfall zu fünfzig Prozent invalid ist, der erhält folglich auch fünfzig Prozent der gesamten Versicherungssumme.
Wird hingegen ein Tarif, der auf einem Progressionsmodell beruht, gewählt, dann steigt die Auszahlungssumme im Vergleich zur linearen Variante. Trotz einer vereinbaren Versicherungssumme von beispielsweise 200.000 Euro erhält ein Versicherungsnehmer im Ernstfall einer hundertprozentigen Invalidität 800.000 Euro aus seiner privaten Versicherung, sofern die Progression 400 Prozent beträgt. Doch bereits zwischen den einzelnen Anbieters sind hinsichtlich der Kosten eklatante Unterschiede feststellbar.
Aus diesem Grund wird empfohlen, auf jene Modelle zurückzugreifen, wo sich die Versicherungssumme erhöht. Das bedeutet: Mit der Schwere des dauerhaften Schadens steigt der von dem Versicherungsgeber auszuzahlende Betrag sprunghaft.