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Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzlicher Schutz bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Unfallversicherung in Österreich blickt auf eine lange Tradition zurück. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts wurde ein spezieller Versicherungsschutz geschaffen, der damals Personen im Bergbau absicherte. Durch den stätigen Ausbau sichert die gesetzliche Versicherung mittlerweile nahezu alle Erwerbstätigen bei Unfällen ab.

Erweitert wurde die Versicherung mit der Abdeckung von Unfällen, die auf dem direkten und ununterbrochenen Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz passieren.

Seit 1920 deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch berufsbedingte Krankheiten ab und versichert heute Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, Studenten und auch Schüler.